Private Krankenversicherung:
Die Rechnungen bei Privatversicherten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gestellt.
Diese Leistungen werden zunächst privat bezahlt und werden daraufhin zur Kostenrückerstattung bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung eingereicht.
Bitte informiert euch deshalb vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie im Rahmen einer Verhaltenstherapie ein Bestandteil eures persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.).
Da das Prozedere der Antragstellung je Krankenversicherung variiert, informiert euch bitte vorab bei eurer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragstellung erforderlich sind.
Beihilfe:
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig.
Die therapeutischen Stunden und Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP abgerechnet. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie müssen bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten angefordert werden.
Selbstzahler:
Selbstzahler tragen alle Kosten selbst. Die jeweiligen psychotherapeutischen Leistungen werden, wie bei Privatversicherten, analog der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt.
Gesetzlich Krankenversicherte:
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis lediglich in Ausnahmefällen durch das Kostenerstattungsverfahren. Bitte informiert euch daher bereits im Vorfeld bei eurer jeweiligen Krankenkasse.
Bitte beachten!
Ausfallhonorar:
Termine müssen 24h vorher abgesagt werden. Für nicht fristgerecht abgesagte Termine stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe
von 90,-€.
Kosten
